Ein kleiner Erfahrungsbericht:
Ein Kunde, mit der Führerscheinauflage Geschwindigkeitsbegrenzung max. 100 km/h, fuhr jahrelang ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Kürzlich bei einer Polizeikontrolle ist diese Auflage Thema geworden und da das Fahrzeug bei erreichen von 100 km/h nicht abgeregelt war, führte dies zur Anzeige. Die Richterin erteilte das Urteil eine Geschwindigkeitsbegrenzung nachzurüsten, womit die Führerscheinauflage erfüllt sei.
Der Werkstattaufenthalt bei uns, um die notwendige Elektronik zur Abregelung der zulässigen Geschwindigkeit einzubauen und abzustimmen, dauerte 1 Tag.
Das Fahrzeug wurde nach §21 StVZO abgenommen und unser Kunde erfüllt die Führerscheinauflage gem. seines Führerscheins.