Bei der Tachoüberprüfung überprüfen wir Ihre Neubereifung; d. h. die prozentuale Abweichung des Abrollumfangs im Vergleich zur Serienbereifung.

Befindet sich Ihr KFZ gem. § 57 STVZO in der zulässigen Toleranz, erteilen wir Ihnen eine Bescheinigung über die bestandene Tachoprüfung, womit Ihr TÜV-Sachverständiger die Einzelabnahme der Bereifung durchführt.

Befindet sich Ihr KFZ außerhalb der Toleranz, ist die Bereifung anzupassen, oder eine Tachoanpassung durchzuführen.